Die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr befürchtet, dass eine Zerstückelung der Fernverkehrskonzession den integrierten Bahnverkehr Schweiz gefährden und Quersubventionierungen verunmöglichen würde. Die IGöV verlangt verbindliche, kundenfreundliche Qualitätsanforderungen. Wenn die SBB diese nicht erfüllt, sollen die BLS oder die SOB die betroffenen Linien betreiben.
Wir erlauben uns zu den Grundsätzen für den Fernverkehr Stellung zu nehmen, obwohl lediglich die Kantone, nicht aber Parteien und Verbände zur Konsultation eingeladen sind.
Wir begrüssen, dass bei der Neuvergabe der Konzessionen im Bahn-Fernverkehr diese auf solide Kriterien abgestützt werden, besonders auch auf minimale Qualitätsanforderungen im Sinne des Kundennutzens. Eine Aufteilung in ein Premium- und Basis-Netz ist fragwürdig. Vielmehr sieht die IGöV, dass die Anforderungen auf definierte Strecken bzw. Zugläufe anzuwenden sind und fordert, dass die Qualitätsmerkmale eng definiert werden. Die Angebotsqualität darf nicht nur den Betreibern überlassen werden, denn diese streben nach Optimierung der Kosten, d.h. Minimierung derselben.
Die Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr fordert:
- Der internationale Personenverkehr (IPV) sowie wichtige Linien von Privatbahnen sind einzubeziehen.
- Zu definieren sind die durchzubindenden Zugläufe, es soll bspw. eine direkte Verbindung Genf – Biel – Basel angeboten werden.
- Nicht nachvollziehbar ist, dass Locarno als Zentrum einer bedeutenden Region nicht ins Fernverkehrsnetz aufgenommen wird.
- Dass die Gotthard Bergstrecke im Fernverkehrsnetz drinn ist, ist zu begrüssen.
- Konzessionen im Fernverkehr dürfen nur an Schweizer Bahnunternehmen gegeben werden.
- Der Standard des Rollmaterials ist vorzugeben.
- Multifunktionszonen (Abstellflächen für Kinderwagen, Gepäck, Fahrräder, usw.) sind im gesamten Fernverkehr vorzuschreiben.
- Auf allen Linien des Fernverkehrs ist grundsätzlich eine Zugbegleitung erforderlich, die im Störungsfall Informationen und Hilfeleistungen bieten kann.
- Die automatischen Haltestellendurchsagen sollen bestehen bleiben.
- Mindestens auf den EC, IC und ICN-Zügen ist WLAN anzubieten, analog DB oder ÖBB.